Privilegium de non evocando
- Privilegium de non evocando
Privilegium de non evocạndo
[lateinisch], im Heiligen Römischen Reich das den Fürsten und Reichsstädten seit König
Rudolf I. von Habsburg (1273-91) gewährte
Privileg, bei Rechtsstreitigkeiten keine Eingriffe der königlichen Gerichtsgewalt erdulden zu müssen; meist verbunden mit dem Verbot der
Anrufung der
Reichsgerichte nach
Abschluss des Verfahrens
(P. de n. e. et de non appellando). Bedeutend für die Ausgestaltung der
Landesherrschaft wurde das den
Kurfürsten in der Goldenen Bulle (1356) verliehene Evokationsprivileg. Erste Privilegien dieser Art wurden seit 1274 den Reichsstädten gewährt.
Universal-Lexikon.
2012.
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